Unsere FAQs
Gerne beantworten wir hier einige häufig gestellte Fragen zum Produkt „Gerer Landwasser“:
Der Trinkwasserversorger „Zweckverband Wasserwerk Gerauer Land“ hat sein Trinkwasser unter der eingetragenen Marke „Gerer Landwasser“ schützen lassen. Für die stetig hohe Qualität der Marke / des Trinkwassers aus dem „Wasserwerk Gerauer Land“ zeigen sich die Beschäftigen des Unternehmens verantwortlich.
Die Marke wurde gegründet, um gastronomischen Betrieben im Verbandsgebiet Gelegenheit zu geben, das regional gewonnene Trinkwasser als Ausschankgetränk mit einem eigenem Namen anzubieten.
„Gerer Landwasser“ wird gekühlt und auf Wunsch mit Kohlendioxid (Sprudelwasser) versetzt angeboten. Dies unterscheidet das „Gerer Landwasser“ vom Trinkwasser.
Den Durst mit „Gerer Landwasser“ zu stillen, schont vor allem auch die Umwelt. Denn das gekühlte Trinkwasser aus der Zapfanlage verursacht schon allein durch den Wegfall von LKW-Transporten deutlich weniger umweltschädliche Emissionen als im Handel angebotenes Wasser. Dies belegt unter anderem eine in der Schweiz erhobene Vergleichsuntersuchung.
Der Preis wird vom Gastronom festgelegt, denn die Kosten für den Kunden müssen zum Preisniveau des jeweiligen Lokals passen. Nach den derzeit vorliegenden Informationen bewegt sich der Angebotspreis für 0,75 Liter des „Gerer Landwasser“ zwischen drei und fünf Euro.
Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für Personal, Service, Wartung der Zapfanlage, Einsatz von Kohlendioxid, Strom sowie der Gebühr für Trinkwasser. Handelsübliches Flaschenwasser kostet im Einkauf mit Preisen zwischen ca. 80 Cent und 1,60 Euro pro Liter ebenso deutlich weniger als es in der Gastronomie angeboten wird. Und dies gilt für alle in Lokalen angebotenen Getränke. Um seine Kosten für den Rundum-Service zu decken, muss der Gastronom einen Aufschlag einkalkulieren.
Bedingt dadurch, dass der Gastronom durch die Aufnahme des„Gerer Landwasser“ in seine Getränkekarte deutlich weniger Aufwand mit der Handhabung hat, kann er es preiswerter als handelsübliches Flaschenwasser anbieten.
Das „Gerer Landwasserwasser“, das hohe Qualitätsansprüche erfüllt, muss gegenüber handelsüblichen Marken nicht zurückstecken und verdient ohne Zweifel die gleiche Wertschätzung.
Das Nutzen der Marke „Gerer Landwasser“ ist Einrichtungen vorbehalten, die das Produkt an Dritte abgeben.
Zur Sicherstellung der Qualitätsmerkmale sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen, die in einer rechtlichen Vereinbarung mit den Gastronomen geregelt sind. Dieser Vertrag regelt zudem, dass das regionale Trinkwasser als Marke „Gerer Landwasser“ abgegeben werden darf.
Gekauftes Wasser in Flaschen ist nicht schlechter oder besser als Leitungswasser.
Beide Wässer müssen entsprechend ihrer Herkunft den gesetzlichen Anforderungen nach der Mineral- und Tafelwasserverordnung oder der Trinkwasserverordnung genügen.
Letztlich ist es eine Frage des persönlichen Geschmackes und der individuellen Vorlieben.
Vergleichende Tests zwischen handelsüblichen Wässern und Trinkwasser erstellt die Stiftung Warentest.
Auszug aus der Trinkwasseranalyse Versorgungsgebiet Büttelbom, Nauheim, Trebur und Groß-Gerau
Calcium 116,0 mg/l
Kalium 3,5 mg/l
Magnesium 10,0 mg/l
Natrium 19,5 mg/l
Chlorid 41,7 mg/l
Sulfat 114,0 mg/l
Das Trinkwasser wird auf Grund seiner guten Eigenschaften nicht gechlort und entspricht den Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung.
„Gerer Landwasser“ ist kein Tafelwasser, erfüllt jedoch die Anforderung gemäß §15 Abs. 2 der Mineral-und Tafelwasserverordnung (MTVO) bzgl. des Ergänzungshinweises auf eine Eignung für die Säuglingsernährung.
Stand: Februar 2022
Das Trinkwasser des Zweckverbandes „Wasserwerk Gerauer Land“ wird regelmäßig durch ein akkreditiertes Labor untersucht und behördlich überwacht. Aufgrund der guten Eigenschaften des regional gewonnenen Wassers erfolgt lediglich eine Entmanganung und eine Enteisenung. Der Zweckverband ist wie alle Trinkwasserversorger verpflichtet, geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zur Verfügung zu stellen (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet).
Eine Vereinbarung zwischen Gastronom und dem Zweckverband „Wasserwerk Gerauer Land“ regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung des Gastronomen zu einer regelmäßigen Wartung und sowie eine jährliche Beprobung unmittelbar vor der Zapfanlage .